Verklausungen im Bereich des Zufahrtswegs zur Parzelle Nr. 0002 seien aufgrund der vorgesehenen Wasserführung gemäss den Szenarien nicht möglich. Eine Offenlegung des bestehenden Ostasts sei beim jetzigen Gewässerverlauf nicht realisierbar. Die baulichen Massnahmen führten zu einer Reduktion der Hochwassergefahr auf der Parzelle Nr. 0002 und erfolgten nur innerhalb des Gewässerraums, welcher weder der Spiel- noch der Freizeitnutzung diene. Die vorgesehenen baulichen Massnahmen beschränkten sich auf das Nötigste, damit auf beiden Uferseiten ein Gefälle erstellt werden könne, und führten zu keiner Beeinträchtigung der Zufahrt.