Seite 10 Überflutungen mehr zu rechnen. Aufgrund der geplanten weitgehenden Öffnung des eingedolten Gewässers sei das strittige Wasserbauprojekt auch geeignet, um den Anliegen des Naturschutzes Rechnung zu tragen. Es sei nicht entscheidend, ob Starkregenereignisse auf der Parzelle Nr. 0002 zu Schäden geführt hätten, zumal im gesamten Projektgebiet eine Verbesserung der Hochwassersituation erreicht werde. Bei den verfügten und realisierten Auflagen in der Baubewilligung für die Erstellung der Wohngebäude Strasse B. 2 und 2A handle es sich um reine Objektschutzmassnahmen.