4.5 Im Folgenden gilt es, die Verhältnismässigkeit der Massnahme zu prüfen. Die Vorinstanz kommt im angefochtenen Entscheid zum Schluss, dass das strittige Wasserbauprojekt gesamthaft eine Verbesserung der Hochwassersituation herbeiführe, so dass es bei einem 100-jährlichen Ereignis ausserhalb des geplanten Gerinnes zu keinen Überflutungen komme. Auf der Parzelle Nr. 0002 sei aktuell für den östlichen Teil eine mittlere Gefährdung ausgewiesen. Bereits bei einem Hochwasser mit einer Jährlichkeit von 30 Jahren müsse bei der derzeitigen Abflussmenge (ohne die Zusammenführung der beiden Äste) zwischen dem Bach F. und der Garagenzufahrt der Gebäude Assek.