Seite 7 abfliessen würde. Die aktuelle mittlere Gefährdungssituation sei bereits durch bauliche Massnahmen weitgehend beseitigt. Die Böschung solle direkt an die Zufahrtsstrasse der Liegenschaft Nr. 0002 geführt werden. Wie sich eine solche Planung mit der starken Gefährdung durch Seitenerosion vereinbaren lasse, erschliesse sich der Beschwerdeführerin nicht. Der bestehende Mikrolebensraum entlang des Bachverlaufs, der Heimat für zahlreiche Molche und Salamander biete, würde durch die geplante Massnahme unwiderruflich zerstört.