I. Mit Schreiben vom 19. Juli 2022 (act. 16) holte die Verfahrensleitung aufgrund widersprüchlicher Vorakten betreffend den Durchlass Strasse B. beim kantonalen Tiefbauamt einen Amtsbericht ein. Mit Schreiben vom 29. August 2022 (act. 18) liess sich das Tiefbauamt vernehmen, wozu die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 16. September 2022 (act. 21) Stellung nahm. J. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen