H. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 29. Juni 2022 (act. 14) stellte die Verfahrensleitung den Beteiligten eine Kopie des von Amtes wegen beigezogenen Bau- und Einspracheentscheids der Wasserbaupolizei vom 12. November 2013 betreffend Neubau Mehrfamilienhaus und Zweifamilienhaus auf der Parzelle Nr. 0002 zu. Dazu liess sich die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 8. Juli 2022 (act. 15) vernehmen.