C. Mit Beschluss vom 30. April 2019 genehmigte der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden das Wasserbauprojekt. Gleichzeitig ermächtigte er das Departement Bau und Volkswirtschaft, das öffentliche Auflageverfahren durchzuführen. Innert der Auflagefrist, welche vom 16. August 2019 bis zum 4. September 2019 dauerte, erhob die Stockwerkeigentümerschaft A. mit Eingabe vom 30. August 2019 bzw. Einspracheergänzungen vom 22. Juli 2020 und 1. Oktober 2021 (act. 9.II/29.1/20/29) Einsprache gegen das Wasserbauprojekt. D. Mit Beschluss vom 30. November 2021(act. 5) wies der Regierungsrat die Einsprache ab, soweit er darauf eintrat.