Die alte Eindolung bleibt für Entwässerungszwecke in Betrieb und soll in das Eigentum der Gemeinde übergehen. Der Oberlauf des Westastes soll im Weiteren auf einer Länge von etwa 28 m offen gelegt und an den neuen, tiefer liegenden Bachlauf angeschlossen werden. Unterhalb des geplanten Zusammenschlusses wird die Abflusskapazität des Bachs F. erhöht. Im Bereich der Parzelle Nr. 0002 soll dafür der Bachverlauf angepasst, der Bachquerschnitt verbreitert und die Bachsohle abgesenkt werden. Die vorgesehenen Böschungsneigungen variieren zwischen 1:2 bis 2:3 (vgl. zu den Projektdetails: Genehmigungsbeschluss des Regierungsrats vom 30. April 2019, act.