A. Im Gebiet E. nördlich des Siedlungsgebiets der Gemeinde C. entspringen zwei Seitenarme des Bachs F., welche weitgehend eingedolt in südlicher Richtung durch das Siedlungsgebiet fliessen. Beim Weg auf der Parzelle Nr. 0001 fliessen die beiden Seitenarme unterirdisch zusammen. G1. und G2., H1. und H2., I., die K. GmbH, K1. und K2. (nachfolgend: Stockwerkeigentümerschaft A.) sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Parzelle Nr. 0002, welche sich am Bauzonenrand befindet und mit den zwei Mehrfamilienhäusern Assek. Nrn. 0003 und 0004 überbaut ist. Der westliche Seitenarm des