C. Mit Strafbefehl vom 18. April 2021 (act. 7.6.3) verurteilte die Staatsanwaltschaft A. wegen pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden sowie Vereitelung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 19. Oktober 2020, zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 740.00, unter der Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren, und zu einer Busse von Fr. 3000.00. Dieser Strafbefehl erwuchs unangefochten in Rechtskraft.