Die Baustopps auf Parz. Nr. 0013 und 0014 hätten einen direkten Zusammenhang mit dem Fahrweg. Der Gemeinderat habe seine Beschlussunfähigkeit an der Sitzung vom 4. Februar 2020 selbst festgestellt. L. und M. hätten so oder so bei der Behandlung der Einsprache des Beschwerdeführers in den Ausstand treten müssen, weil die beiden das Strassenverzeichnis vorbereitet hätten. Wegen des sofortigen Rücktritts von N. seien nur noch die beiden Gemeinderäte O. und P. stimmberechtigt gewesen.