D. Dagegen erhob A. mit Eingabe vom 23. Mai 2020 (act. 14.I.1) Rekurs beim Departement Bau und Volkswirtschaft. Nebst zahlreichen weiteren Anträgen, welche sich nicht direkt auf die Klassierung des Wegs im Strassenverzeichnis bezogen, beantragte er, den Beschluss des Gemeinderats aufzuheben und den Fahrweg E. als "Zufahrtsstrasse ES.ZS" in das Strassenverzeichnis aufzunehmen.