B. Am 3. Dezember 2019 verabschiedete der Gemeinderat B. das kommunale Strassenverzeichnis zuhanden der öffentlichen Auflage (act. O4V 20 38/9.5.5). Das Strassenverzeichnis sieht nicht vor, den genannten Weg im Strassenverzeichnis zu klassieren. Innerhalb der Auflagefrist erhob A., Eigentümer der Grundstücke Nrn. 0009 und 0013, über welche der Weg verläuft, mit Eingabe vom 2. Februar 2020 beim Gemeinderat B. Einsprache