Auf dem Weg begründeten die Eigentümer zugunsten und zulasten ihrer Grundstücke sowie zugunsten der Grundstücke Nrn. 0011 und 0012 "ein Fahrrecht für den normalen Haus-Guts- und Waldgebrauch". Der Weg wurde im Grundbuch als "öffentlicher Fussweg" angemerkt und als "Fahrwegrecht" eingetragen. Auszug aus der amtlichen Vermessung GIS AR (nordorientiert), Februar 2023