b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Unter Kostenfolge zulasten des Beschwerdeführers. c) der verfügenden Behörde: Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. d) des Beigeladenen 1: 1. Der Rekurs (recte: Beschwerde) sei, soweit er die Klassierung des Fahrwegs E. sowie meine Parzelle 0001 betrifft, abzuweisen. 2. Auf einen Augenschein sei zu verzichten. e) des Beigeladenen 2: (Sinngemäss) Die Beschwerde sei gutzuheissen.