Allein um einen Weg, wie den vorliegenden streitigen, überhaupt auf seinem alten Bestandes- und Nutzungsniveau zu halten, bedürfe es konstanter Arbeit. Die Entfernung von natürlichen Rutschungen und die Wiederaufschüttung des Erdmaterials, die Planierung und Stabilisierung des Wegs, der Schnitt von auf dem Weg wachsenden Pflanzen, das Anbringen einer Böschungssicherung sowie das Ausbringen natürlicher Holzschnitzel im Wald bzw. Rasengittersteinen kurz vor und nach dem Wald, diene der Pflege eines bestehenden Waldwegs. Solche Unterhaltsarbeiten würden keiner Baubewilligung bedürfen.