Seite 5 Begehungen enthalten, sowie dem allgemeinnotorischen Geoportal (Urteil des Bundesgerichts 1C_593/2020 vom 12. Mai 2021 E. 2.1). Es ist zudem nicht ersichtlich, inwiefern ein weiterer Augenschein angesichts des verstrichenen Zeitraums in Bezug auf den ursprünglichen Zustand zusätzliche entscheidwesentliche Erkenntnisse liefern könnte. Damit ist der Antrag auf Durchführung eines Augenscheins abzulehnen.