F. Mit Eingabe vom 6. Juli 2022 (act. 11) reichten die Beschwerdeführer eine Replik ein, wozu sich der Beschwerdegegner mit Schreiben vom 29. Juli 2022 (act. 13) vernehmen liess. G. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Seite 4 Erwägungen