8.1/3) und 14. Juni 2021 (act. 8.1/2) verweigerten die Abteilung Raumentwicklung und die Abteilung Wald und Natur des Amts für Raum und Wald sowie die Baubewilligungskommission D. die nachträgliche Bewilligung für das Baugesuch. Gleichzeitig hiessen sie die dagegen gerichteten Einsprachen der Stiftung B. und von C. gut. Im Weiteren verfügten die kantonalen Ämter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands innerhalb eines Jahres.