A. A1. und A2. sind Grundeigentümer der Parzelle Nr. 0001 mit dem zonenfremd genutzten Wohnhaus Assek. Nr. 0002, Gemeinde D. Die Parzelle befindet sich im Bereich des Wohnhauses in der Landwirtschaftszone; der östliche Teil und der südliche Rand der Parzelle Nr. 0001 liegen im Wald. Das Wohnhaus Assek Nr. 0002 verfügt über keine rechtmässig erstellte Zufahrt. Auf dessen Südseite verläuft ein Fussweg, welcher nordöstlich über die Parzellen Nrn. 0003, 0004 und 0005 (Grundeigentümer: C.) zur Kantonsstrasse führt. Auf dem Fussweg, welcher teilweise im Wald liegt, besteht zugunsten der Parzelle Nr. 0001 und zulasten der Parzellen Nrn.