a) der Beschwerdeführer: 1. Es sei der angefochtene Entscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 18. Februar 2022 aufzuheben und es seien die Einsprachen der Einsprechenden/Beschwerdegegner abzuweisen. Sodann sei festzustellen, dass die fraglichen Arbeiten keiner Baubewilligungspflicht unterstanden haben und rechtmässig erstellt worden seien.