Seite 2 B. Mit Zwischenverfügung vom 30. Oktober 2020 (act. 7.4/13) forderte das Strassenverkehrsamt A1. auf, sich innert 20 Tagen zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung anzumelden. Gleichzeitig wurde der vorsorgliche Ausweisentzug angedroht, sollte dieser Aufforderung keine Folge geleistet oder der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden. C. Gegen diese Verfügung liess A1., vertreten durch RA AA., mit Eingabe vom 23. November 2020 (act. 7.1) Rekurs beim Departement Inneres und Sicherheit erheben u.a. mit dem Antrag, die Verfügung aufzuheben.