Die Baubewilligungskommission habe die im dortigen Gebiet angedachte zu erweiternde Erschliessungsanlage für Energie und Kommunikation völlig ignoriert. (S. 7). In Analogie zum Fall K. seien auch die ersten Meter der von B1. projektierten Wasserleitung illegal, weil damit faktisch auch Bauparzellen erschlossen würden. Deshalb habe das Amt für Raum und Wald die Rechtmässigkeit der auf Parz. Nr. 0001 und 0009 in der Landwirtschaftszone führenden neuen Wasserleitung zu hinterfragen (S. 9). Auf seiner Parzelle Nr. 0011 stehe eine prächtige Esche. Beim Graben für die Leitungen würde etwa die Hälfte des Wurzelwerks abgeschnitten.