3.4 Der Rekursbegründung lassen sich folgende Vorbringen gegen den Bau- und Einspracheentscheid der Vorvorinstanz vom 24. Januar 2020 und den Entscheid des Amts für Raum und Wald vom 29. August 2019 bzw. das strittige Baugesuch vom 2. August 2019 entnehmen: Bereits im Einspracheverfahren sei die rechtliche Umgehung des privaten Wassernetzes und die für das Projekt von B1. erteilte Ausnahmebewilligung für einen direkten Anschluss an den öffentlichen Hydranten der Gemeinde gerügt worden. Im Einspracheverfahren sei verlangt worden, dass der Leitungsplan zu verbessern, zu vervollständigen und