3. Der Gemeinderat G. soll dafür besorgt sein, dass die H. der Gemeinde die Stromversorgung und das Glasfasernetz zusammen mit den übrigen Erschliessungsaufgaben (Wasser, Strasse) koordiniert. Für den neuen Elektroverteilerkasten zur unterirdischen Verlegung der Freileitungen und den Anschluss von neuen Gebäuden sei in Absprache mit den betroffenen Grundeigentümern in der unteren […] ein geeigneter Standort festzulegen.