2. Der Bauentscheid des Amts für Raum und Wald, Abteilung Raumentwicklung, vom 29. August 2019 sei abzuändern. Der direkte Anschluss einer Wasserleitung für das Haus Nr. 0004 (B1. und B2.) und faktisch auch für allfällige Neubauten auf Parz. Nr. 0016 (F. AG) an den öffentlichen Hydranten über die Landwirtschaftszone auf Parz. Nr. 0001 und 0009 (D.) sei zu verweigern. Neue Anschlüsse im dortigen Gebiet seien ausschliesslich über das bestehende private Wasserleitungsnetz zu bewerkstelligen.