1. Der angefochtene Bau- und Einspracheentscheid der Baubewilligungskommission C. vom 24. Januar 2020 sei aufzuheben und zur Abänderung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Auf dem Leitungsplan sei ebenfalls meine private Wasserleitung (Quelle auf Parz. Nr. 0015) im Grenzbereich der Parz. Nr. 0007 und 0008 einzuzeichnen.