Seite 3 freizuhalten. Sämtliche Leitungen für Wasser, Strom und Telekommunikation für das Haus Nr. 0004 seien nördlich des Hauses Nr. 0010 zu legen. Ein zweiter Frischwasseranschluss in der Landwirtschaftszone an den öffentlichen Hydranten auf der Parzelle Nr. 0001 über die Parzelle Nr. 0008 für ein zweites privates Wassernetz sei zu verweigern. Der Wasseranschluss für das Haus Nr. 0004 solle an das dortige bestehende private Wassernetz erfolgen.