B. Mit Eingabe vom 10. September 2019 (act. 11.II.8) erhob A., Eigentümer der Parzellen Nrn. 0011, 0012 und 0013, Einsprache gegen das Bauvorhaben. Dabei beantragte er, den Raum südlich des Hauses Nr. 0010 auf der Parzelle Nr. 0008 für ein persönliches Strassenprojekt