A. B1. und B2. sind Grundeigentümer der Parzelle Nr. 0003 mit dem Wohnhaus Assek. Nr. 0004, […], Gemeinde E. Die Parzelle Nr. 0003 liegt ausserhalb der Bauzone; das Wohnhaus wird zonenfremd genutzt. Mit Baugesuch vom 2. August 2019 (act. 11.II/15) beantragten B1. und B2., ihr Wohnhaus an die Kanalisation und die Wasserversorgung der Gemeinde E. anzuschliessen. Gemäss dem Situationsplan (act. 11.II/19) verlaufen die geplanten Leitungen durch die Parzellen Nrn. 0003, 0005, 0006, 0007, 0008, 0009 und 0001. Die Abwasserleitung soll beim Schacht südöstlich des Gebäudes Assek. Nr. 0010 auf der Parzelle Nr. 0008 an die Kanalisation;