I. Mit verfahrensleitenden Verfügungen vom 31. Mai 2022 (act. 18) und 28. Juni 2022 (act. 22) stellte die Verfahrensleitung den Beteiligten die von Amtes wegen beigezogenen Akten der Bodenrechtskommission betreffend Abparzellierung der Parzelle Nr. 0001 (act. 17) sowie die Vereinbarungen betreffend die Bewirtschaftung der Naturschutzzonen auf den Parzellen Nrn. 0003 und 0005 (act. 21) zu. Die Beschwerdeführer liessen sich mit Schreiben vom 9. Juni 2022 (act. 19) und 26. Juli 2022 (act. 25) dazu vernehmen. J. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen.