B. Im Jahr 2010 erteilten die Baubewilligungskommission C., das Amt für Umwelt und das kantonale Tiefbauamt, Abteilung Wasserbaupolizei, u.a. die Baubewilligung für die Erweiterung und Einteerung des bestehenden Vorplatzes auf der Süd- und Westseite der Gebäude Assek. Nr. 0003 und 0004 (act. 12.3). Für die Erweiterung des Vorplatzes bewilligte das Tiefbauamt mit Bauentscheid vom 24. August 2010 eine Unterschreitung des gesetzlichen Gewässerabstands (act. 12.3/9). Im Jahr 2011 bewilligten das Amt für Umwelt und die Baubewilligungskommission C. eine Vergrösserung des Abstellplatzes auf der Nordwestseite des Wohnhauses Assek.