Der derzeit als öffentlicher Fussweg klassierte östliche Teil der Parzelle 0001 bleibt auf seiner ganzen Breite und Länge als Privatstrasse mit signalisiertem Fahrverbot dem öffentlichen Verkehr entzogen. Die Genossenschaft hat den öffentlichen Fahrverkehr an den Zugängen zum östlichen Teil der Parzelle 0001 durch Fahrverbotstafeln mit der Bezeichnung «Privatstrasse» abzuhalten. Dagegen erhob ein Mitglied der Flurgenossenschaft Einsprache beim Departement Bau und Volkswirtschaft, welches mit Entscheid vom 12. Januar 2017 die Einsprache teilweise gut-