Seite 16 Das Obergericht erkennt: 1. Die Beschwerde des Spitalverbunds Appenzell Ausserrhoden wird insoweit gutheissen, als dass der für die Entschädigung massgebliche Bruttomonatslohn auf Fr. […] festgelegt wird. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Ziff. 3 des angefochtenen Entscheids wird wie folgt geändert: Der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden wird verpflichtet, B. den Bruttomonatslohn von Fr. […] bis Ende April 2019, unter Abzug des durch die Krankentaggeldversicherung ausgerichteten Krankentaggelds und der ausbezahlten Saläre zu bezahlen.