Es gäbe eine informelle Anweisung der Beschwerdegegnerin an die Assistenzärzte, wonach diese über WhatsApp der Beschwerdegegnerin Fotos aus dem Gebärsaal schicken sollten, damit sie die Situation von zu Hause aus beurteilen könne. 7. Die Beschwerdegegnerin sei selbst meistens an den von ihr früh angesetzten Morgenrapporten zu spät erschienen und alle Anwesenden hätten auf sie warten müssen. In dieses Bild passe auch das Probezeitgespräch mit G. vom 7. November 2018 (act. 7.1/8). Die Beschwerdegegnerin habe mit ihrem Verhalten im Weiteren gegen den "Leitfaden Persönlichkeitsschutz im SVAR" und die Standesordnung FMH verstossen.