Im Nachgang zum MAG hätten diverse Gespräche zwischen der Beschwerdegegnerin und D., CEO des Beschwerdeführers, teilweise in Anwesenheit von F., Leiterin HR, sowie weiteren Personen stattgefunden. Dabei sei die Beschwerdegegnerin mehrfach auf ihre Versäumnisse im Bereich der Mitarbeiterführung, Überschreitung des Budgets sowie Mängel von Abläufen und Prozessen hingewiesen worden. In der Freistellung vom 17. September 2018 (act. 7.42/26) seien die Verfehlungen der Beschwerdegegnerin der vorangegangenen Monate konkret aufgeführt. Diese sei mehrmals von den Vorgesetzten erfolglos aufgefordert worden, den Anteil der ambulanten Tätigkeiten zugunsten der dringend