C. Mit Verfügung vom 27. November 2018 (act. 7.42/39) kündigte der Spitalverbund das Arbeitsverhältnis mit B. fristlos mit Wirkung ab dem 28. November 2018. Gleichzeitig wurde ihr zur Gewährung des rechtlichen Gehörs Gelegenheit gegeben, sich schriftlich dazu zu äussern. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 (act. 7.42/41) liess sich B., vertreten durch RA BB., zur fristlosen Kündigung vernehmen.