Seite 2 der Folge war B. teilweise krank geschrieben (act. 7.12/4). Am 26. September 2018 beauftragte die Spitalleitung die E. AG u.a. mit Abklärungen zu Verletzungen der persönlichen Integrität eines Mitarbeiters (Mobbing), welche B. angelastet wurden (act. 7.42/32). Im Bericht der E. AG vom 19. November 2018 (act. 7.42/37) wurden B. Führungsfehler attestiert; jedoch wurde das Verhalten von B. gegenüber dem betroffenen Mitarbeiter nicht als Mobbing eingestuft.