B. Am 17. September 2018 stellte die Spitalleitung B. aufgrund von Mängeln in der Klinikführung, Personalplanung und Personalführung von der Leitung des Spitalverbunds vorsorglich bis zum Abschluss einer externen Untersuchung von ihren Funktionen als Chefärztin sowie von der operativen Tätigkeit als Ärztin im Spital C. frei. Gleichzeitig ordnete die Spitalleitung an, dass B. bis zum Abschluss der Untersuchung ausschliesslich die Ambulanztätigkeit in […] weiterführe und diese fortan zu 100 % verantworte (act. 7.42/26). In