2. Die Gerichtskasse wird angewiesen, A. ______ den Kostenvorschuss von Fr. 1‘000.-- zurückzuerstatten. 3. A. ______ wird zu Lasten von B. ______ eine Parteientschädigung im Betrag von Fr. 2‘323.60 (Barauslagen und Mehrwertsteuer inbegriffen) zugesprochen.