Gegenstand Abparzellierung nach BGBB Beschwerde gegen den Beschluss der Bodenrechtskommission vom 28. November 2019 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Der Beschluss der Bodenrechtskommission BR-Gesuch 0001 vom 28. November 2019 sei aufzuheben und das BR-Gesuch 0002 sei zu bewilligen. 2. Eventualiter sei der Beschluss der Bodenrechtskommission, BR-Gesuch 0001 vom 28. November 2019 aufzuheben und an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zulasten der Vorinstanz.