Seite 3 J. Dagegen erhob die Einwohnergemeinde A. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 7. Dezember 2020 (act. 1) Beschwerde beim Obergericht, wobei sie eingangs erwähnte Rechtsbegehren stellte. K. Mit Schreiben vom 14. Januar 2021 (act. 6) und 26. Januar 2021 (act. 5) liessen sich das Departement Gesundheit und Soziales (im Folgenden: Vorinstanz) sowie die Einwohnergemeinde D. (im Folgenden: Beigeladene) mit eingangs erwähnten Rechtsbegehren zur Beschwerde vernehmen.