F. Mit Eingabe vom 17. September 2019 (act. 7.1) liess C., vertreten durch CC., beim Departement Gesundheit und Soziales gegen die Verfügung vom 20. August 2019 Rekurs erheben mit dem Antrag, festzustellen, welche Gemeinde zuständig und zahlungspflichtig sei. G. Mit Beschluss vom 14. November 2019 (act. 7.15/22) trat die Fürsorgekommission D. mangels örtlicher Zuständigkeit auf ein Gesuch von C. betreffend Kostenübernahme nicht ein.