Am 8. Juli 2019 entschied sich C., wieder in die Mietwohnung nach A. zurückzukehren und die ursprünglich vor dem 1. Juli 2019 ausgemachte Struktur (zwei Tage Tagesstruktur in der Stiftung E., Unterstützung durch L. und die Beiständin, psychologische Gespräche) einzuhalten. Nachdem C. von ihrer Beiständin CC. erneut in schlechter psychischer Verfassung angetroffen worden war, wurde am 25. Juli 2019 im gemeinsamen Gespräch entschieden, dass C. die Wohnung in A. aufgibt und wieder das betreute Wohnangebot der Stiftung E. in F. in Anspruch nimmt. Am selben Tag fand der Umzug von A. nach F. statt.