B. Mit Verfügung vom 1. Juli 2019 hiess die Kommission B. in A. ein Sozialhilfegesuch von C. vom 16. Juni 2019 (act. 13.1) gut und beschloss, C. mit einer Summe von Fr. 636.00 pro Monat zu unterstützen. Dazu bewilligte sie u.a. auch die Übernahme der Kosten für die Tagesstruktur im "E." während 2 Tagen pro Woche für 6 Monate (act. 7.1/1). C. Aufgrund ihrer schlechten psychischen Verfassung trat C. am 4. Juli 2019 wieder in die Stiftung E. in F. ein, wonach vorerst ein gezieltes Wohntraining geplant wurde. Gemäss dem Bericht der Stiftung E. vom 1. Oktober 2019 (act. 7.5/4) war vorgesehen, dass C. einzelne