B. Am 20. April 2020 reichten die Eheleute A., B. und ihre Kinder separate Gesuche um die Erteilung der vorzeitigen Niederlassungsbewilligung ein (act. 6/50; 7/49; 8/9; 9/9). C. Nach der Gewährung des rechtlichen Gehörs wies das Amt für Inneres und Sicherheit, Abteilung Migration, die Gesuche mit Verfügung vom 20. Juli 2020 ab (act. 6/40). Begründet wurde die Verweigerung damit, dass das Ehepaar A. und B. in den Jahren 2014 bis 2018 durch die öffentliche Sozialhilfe unterstützt werden musste und rückerstattungspflichtige Sozialhilfeschulden von insgesamt Fr. 34'419.40 bestehen (act. 6/56).