A. A., geboren am XX.XX.1982, ist Staatsangehöriger von F. Er reiste am 7. Juni 2012 in die Schweiz ein und wurde am 27. Juni 2014 vom Bundesamt für Migration als Flüchtling anerkannt (act. 6/122). Am 15. Juni 2014 erhielt er die Aufenthaltsbewilligung B (act. 6/119). Seiner Frau B. (geb. am XX.XX.1984) sowie den beiden Kindern C. (geb. am XX.XX.2008) und D. (geb. am XX.XX.2010) wurde am 10. Juni 2015 Asyl gewährt. Seit dem 22. Juni 2015 verfügen auch sie über eine Aufenthaltsbewilligung B (act. 7/92; 8/33; 9/33).