Vorvorinstanz Amt für Inneres, Abteilung Migration, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Gegenstand Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung Beschwerde gegen den Rekursentscheid des Departements Inneres und Sicherheit vom 19. Oktober 2020 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführer: 1. Es sei der Entscheid der Vorinstanz vom 19. Oktober 2020 aufzuheben und den Beschwerdeführern sei die Niederlassungsbewilligung zu erteilen. 2. Unter Kostenfolge zulasten der Vorinstanz.