Es gebe keine Verpflichtung, ein Konfliktlösungsverfahren durchzuführen. Beim Vorschlag des Wechsels in den Tagdienst handle es sich nicht um eine Änderungskündigung, da es darum gegangen sei, Lösungsmöglichkeiten für eine Weiterbeschäftigung zu suchen. Ende April 2018 habe die definitive künftige Beschäftigungsart, welche - wenn überhaupt - eine Änderungskündigung ausgelöst hätte, noch gar nicht festgestanden. Der Umstand, dass ein mehrmonatiger Krankheitsausfall verbunden mit der Ungewissheit über eine Rückkehr an den Arbeitsplatz zu einer Mehrbelastung der anderen Mitarbeitenden führe, liege auf der Hand.