Der Beschwerdeführer sei nicht auf den Vorschlag des Wechsels in den Tagdienst eingegangen und habe von sich aus keinerlei Alternativen vorgeschlagen. In der Folge habe er sich darauf beschränkt, fortlaufend Arztzeugnisse einzureichen, welche ihm eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit attestiert hätten. Vor dem Hintergrund, dass die Arbeitgeberin weder über einen allfälligen Genesungsprozess noch eine mögliche Rückkehr an den Arbeitsplatz informiert worden sei, sei es nach einer rund neunmonatigen krankheitsbedingten Abwesenheit gerechtfertigt gewesen, das Arbeitsverhältnis wegen Krankheit aufzulösen.